Kurzprofil
Unsere Kanzlei steht seit über 20 Jahren für konsequente Interessenvertretung und zuverlässige anwaltliche Beratung. Unsere besondere Kompetenz liegt im Zivilrecht mit Bezug zu Griechenland und im Verkehrs- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Rath ist zugelassen bei den deutschen Gerichten (außer BGH) sowie in Griechenland am AG / LG / OLG Thessaloniki und Areopag Athen und betreut auch gewerbliche Mandate. Kanzleimitarbeiter übernehmen regelmäßig Vertretungen im Immobilienrecht und bei der Umsetzung deutscher Urteile.
Stand: 33.KW / 2023