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Kanzlei Rath Thessaloniki

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Verkehrsunfall in Griechenland

Wie verhalten Sie sich richtig

Versuchen Sie nach einem Unfall stets Ruhe zu bewahren. Gerade in den ersten Minuten ist ein richtiges und tatkräftiges Auftreten von großer Bedeutung. Bringen Sie sich und andere aus den Gefahrenbereich, kümmern Sie sich um Verletzte und sichern Sie ggf. die Unfallstelle.

 

Hier einige Hinweise, wie Sie eine spätere Schadensregulierung erleichtern können:

Machen Sie reichlich Photos aus verschiedenen Blickwínkeln- nicht nur von der Unfallstelle und allen Fahrzeugen (Kennzeichen! Schäden), sondern auch

von der Straße, der Beschilderung, Bremsspuren und Masten / Bäumen sowie ggf. vom Ausweis / Führerschein / Versicherungsschein des Unfallgegners. Dessen Versicherungsnummer finden Sie auf einem an der Windschutzscheibe angebrachten Aufkleber (Photographieren !).

Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Verhalten Sie sich so, wie Sie es auch bei einem Verkehrsunfall in Deutschland tun würden:

Seien Sie möglichst gelassen, aber bestimmt --- lassen Sie sich nicht auf emotionale Diskussionen ein, rufen Sie im Zweifel die Polizei (Polizei-Notruf 100), insbesondere wenn Ihnen übel wird oder wenn Sie sich nicht erinnern können (Verdacht auf Körperschäden). Rufen Sie den ADAC in Athen an unter Tel.: (0030) 210 893 77 77, (deutschsprachig), dessen Hilfe in Griechenland ausgezeichnet funktioniert (und der mit seiner griechischen Schwesterorganisation ELPA zusammenarbeitet).


 

Es empfiehlt sich auch bei reinen Sachschäden, die Polizei zu bitten, die Personalien der gegnerischen Unfallbeteiligten und deren Haftpflichtversicherung festzuhalten und in ein förmliches Unfallprotokoll aufzunehmen, da es sonst bei der Schadensregulierung, auch mit der deutschen Kaskoversicherung

Probleme geben kann. Die griechische Polizei wird Sie insbes. nach Ihrer grünen Versicherungskarte fragen. Besorgen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls, ggf. schalten Sie hierzu einen Anwalt ein.

Wurde die Polizei nicht verständigt, beispielsweise weil nur ein geringfügiger Sachschaden vorliegt und kein Personenschaden, so wird Ihnen der bei Ihrer Versicherung erhältliche Europäischen Unfallbericht in der Regel nicht weiterhelfen, denn er ist in Griechenland ungebräuchlich, außerdem werden Sie vernünftigerweise nichts unterschreiben, was nicht auf Deutsch verfaßt ist und als Beweismittel herangezogen werden könnte.

Ferner sollte man sich die Personalien eventueller Zeugen notieren.

Vorsicht: Nichts unterschreiben, wenn Sie dessen Inhalt nicht verstehen! Gleiches gilt für andere Erklärungen zur Schuldfrage. Sie sollten insbesondere kein Formular einer Eidesstattlichen Versicherung ("Ipéfthini Dílosi" nach griech. Gesetz Nr. 1567 / 1984) unterschreiben, wenn Meinungsunterschiede über die Unfallumstände bestehen. Es empfiehlt sich dann, doch die Polizei zu benachrichtigen – selbst wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt.

Bei Verletzungen verzichten Sie nicht auf eine Strafanzeige, wenn Sie von der Polizei danach gefragt werden. Dies erleichtert in Zweifel die Durchsetzung Ihrer Rechte inklusive der Entschädigung.

Zum selben Thema gibt es einige Hinweise in einem Merkblatt (dort Nrn. 5 - 7) auf den Internet-Seiten der Deutschen Botschaft Athen (v. 5 / 2011) <alt. Download hier>.

   
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