Brandvorsorge 2025

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Brandschutz in Griechenland

Erstmals verpflichtend war im Jahr 2024 dass sich Grundstücksbesitzer fristgemäss in einem digitalen Register anmelden mussten, um online zu bestätigen, dass sie ihre Pflanzen bzw. den Bewuchs auf ihrem Grundstück gelichtet und brennbares Material entfernt haben.

Die entsprechende Webseite dafür lautet akatharista.apps.gov.gr. Dabei ist diese Web-Präsenz in griechischer Sprache und die Navigation recht speziell mit einer Art landing-page, wo die Option einer -auch anonymen- Anzeige des Nachbarn eröffnet wird.

Jedenfalls ist es ein Ziel der griechischen Regierung, den Brandschutz zu verbessern.

Hintergrund sind die häufigen Grossbrände, besonders katastrophal im Sommer 2023 auf Samos und im Gebiet des Flusses Evros in Ost-Griechenland.

Brandschutz-Erklärung verpflichtend

Nun wurde das Gesetz (Nr. 4662/2020 (Α’ 27) v. 2020 modifiziert (um Art. 53Α ergänzt mit Ges. Nr. 5075/2023 (Α’ 206) sowie die entsprechenden Verordnungen zur Durchführung mittels Digitaler Verwaltung erlassen, um so der immer bedrohlicheren Brandgefahr in Griechenland zuvorzukommen.

Im Rahmen des AntiNero-Programms, das nach dem Evros-Brand ins Leben gerufen wurde, werden so etwa Maßnahmen zur Schaffung von Brandschneisen durchgeführt.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch 2025 wieder über die Plattform des Ministeriums für Klimawandel und Katastrophenschutz die o.g. Brandschutz-Erklärung abgeben (dies gem. Art. 53 a Ges. Nr. 4662/2020 bis spätestens zum 30.April des laufenden Jahres).

Grundstückseigentümern, die den neuen Brandschutzvorschriften nicht nachkommen, drohen Geldstrafen von 1 000 € und möglicherweise Gefängnisstrafen. Zukünftig ist mit Kontrollen durch eingerichtete Kontrollausschüsse und mit einem Abgleich der Daten des Ktimatologio (das noch nicht überall eingerichtete National Land Registry) zu rechnen.