Straßenverkehr in Griechenland – Wichtige Informationen


in den Medien, 8.8.25
Hier im Online-Portal
voria.gr
Kreisverkehr mit Rechts-vor-Links
Das Schild für den Kreisverkehr sollte man am besten tatsächlich als WARNzeichen auffassen und besonders vorsichtig sein:
In Griechenland haben im Kreisverkehr die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Es gilt also „Rechts vor Links“, außer es ist durch Stop-Schilder ausdrücklich anders geregelt. Da nun vermehrt auch vielbefahrene Kreuzungen zu solchen „unechten Kreisverkehren“ umgebaut werden, kommt es häufig zu Stockungen und gefährlichen Situationen.
Parkkralle in Thessaloniki
August 2025
Die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Thessaloniki ist dazu übergegangen, Parkverstöße insbesondere von Autos mit ausländischen Kennzeichen mit dem Anbringen einer Parkkralle zu ahnden -zusätzlich zum obligatorischen Strafzettel, der oft unbezahlt blieb, weil die Vollstreckung des Bußgeldes außerhalb Griechenlands oft nicht möglich war.

Die lokale Besonderheit: pro Auto werden oft gleich zwei Krallen angebracht, da es Fahrer gab, die ohne zu zahlen einfach das Reserverad montierten, um weiterfahren zu können.

Erhöhte StVO-Bußgelder in Kraft
Sept. 2025
Die neue griechische Straßenverkehrsordnung (Νέος ΚΟΚ) wurde am 10. Juni 2025 verabschiedet und im Gesetzblatt (ΦΕΚ A 100) am 13. Juni 2025 veröffentlicht. Für die Umsetzung gab es noch eine „Übergangsfrist“ bis zum 13. September 2025, um die Durchführung organisatorisch vorzubereiten.
Seit Samstag, 13. September 2025 sind die verschärften Bußgelder und Strafen nun in vollem Umfang gültig und sollen strikt durchgesetzt werden – auch für Touristen. Theoretisch können Bußgelder ab 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden.
Bei Helmpflicht, Raserei und Handy am Steuer: Griechenland erhöht Bußgelder drastisch
Die Reform reagierte auf die alarmierend hohe Zahl von Verkehrstoten in Griechenland (665 Tote in 2024). Insbesondere Motorradfahrer sind gefährdet (38 % aller Verkehrstoten) . Zur Durchsetzung einer bezweckten „neuen Verkehrskultur“ setzt die Regierung auf strengere Kontrollen und höheren Strafen für Wiederholungstäter. Auch das „Wildcampen“ soll unterbunden werden.
Einige wichtige Änderungen, bei denen die griechischen Behörden ab dem Sommer 2025 nun streng durchgreifen:
Die folgenden Regelungen gelten seit dem 13. September 2025:
– Das Tempolimit beträgt weiterhin noch 50 km/h auf innerstädtischen Hauptstraßen, aber wird bei engen Stadtgassen nun auf innerorts 30 km/h abgesenkt.
– Außerorts (Landstraßen): in der Regel 90 km/h (variiert je nach Beschilderung) und auf Schnellstraßen: 110 km/h
– Autobahnen: 140 km/h (vorher 130 km/h), aber oft niedriger nach Beschilderung.
A. Handynutzung am Steuer:
– Erster Verstoß: 350 € Bußgeld + 30 Tage Führerscheinentzug.
– Zweiter Verstoß (innerhalb von 6 Monaten): 1.000 € + 6 Monate Führerscheinentzug.
– Dritter Verstoß: 2.000 € + 1 Jahr Führerscheinentzug .
B. Geschwindigkeitsüberschreitungen:
– Bei Überschreitung um mehr als 50 km/h: Mindeststrafe von 700 € + 60 Tage Führerscheinentzug.
– Extremfälle (z. B. >200 km/h): Bis zu 8.000 € Bußgeld + 4 Jahre Führerscheinentzug .
C. Alkohol am Steuer:
– Promillegrenze liegt bei 0,5 (für Motorradfahrer gilt 0,0 Promille).
– Strafen reichen von 1.000 € bis 3.000 € und Fahrverbote von 6 Monate bis zu 10 Jahre.
D. Helmpflicht für Motorradfahrer:
– Gleiche Strafen wie bei Handynutzung (ab 350 € beim ersten Verstoß) .
E. Park- und Campingregeln für Wohnmobile:
– Wildcampen-Verbot: Campen außerhalb ausgewiesener Plätze (etwa an Stränden, in Wäldern, an archäologischen Stätten) ist verboten. Es drohen Bußgelder bis 3.000 € pro Person und mögliche Haftstrafen.
– Parkbeschränkungen: Wohnmobile über 7,5 m Länge dürfen innerorts max. 24 Stunden parken und außerorts nur auf gekennzeichneten Flächen oder Seitenstreifen.
Bei der Durchsetzung gibt es natürlich Besonderheiten: Bisher waren innerhalb der EU die Strafzettel aus Österreich und den Niederlanden für deutsche Touristen am ungünstigsten. Sie wurden von diesen Ländern konsequent an das Bundesamt für Justiz zur Vollstreckung weitergereicht- auch bei Kleinbeträgen. Ein Fahrverbot z.B. aus Griechenland wird in Deutschland nicht vollstreckt etc