Mehr Anwaltssozietäten in Griechenland
Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist in Griechenland traditionell das des Einzelanwalts, der seine Mandantschaft in allen anfallenden Rechtssachen persönlich berät und ggf. vertritt. Sozietäten mit gemeinsamer Berufsausübung waren eine große Ausnahme und nur in den größten Städten vereinzelt anzutreffen.
Neue Kooperationsformen waren seit 1988 in Griechenland zwar gesetzlich vorgesehen, aber praktisch unbedeutend: so wurden in den folgenden zehn Jahren im Bereich der Rechtsanwaltskammer Athen nur vier Sozietäten gegründet. Im europäischen Vergleich blieb Griechenland insoweit Schlusslicht, von den florierenden law-firms in den USA ganz zu schweigen.