Kanzlei Rath Thessaloniki

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Kanzlei Rath Thessaloniki

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Aktuelles

Aktuelle Informationen mit juristischem Bezug zu Griechenland auch für allgemein interessierte Besucher unserer Web-Präsenz sind unter der Rubrik Aktuelles eingestellt (siehe Schaltflächen links). Heute geht es um die griechischen Anwaltschaft und die sich langsam ändernden Organisationsformen:

Mehr Anwaltssozietäten in Griechenland

Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist in Griechenland traditionell das des Einzelanwalts, der seine Mandantschaft in allen anfallenden Rechtssachen persönlich berät und ggf. vertritt. Sozietäten mit gemeinsamer Berufsausübung waren eine große Ausnahme und nur in den größten Städten vereinzelt anzutreffen.

Neue Kooperationsformen waren seit 1988 in Griechenland zwar gesetzlich vorgesehen, aber praktisch unbedeutend: so wurden in den folgenden zehn Jahren im Bereich der Rechtsanwaltskammer Athen nur vier Sozietäten gegründet. Im europäischen Vergleich blieb Griechenland insoweit Schlusslicht, von den florierenden law-firms in den USA ganz zu schweigen. 

Karte Panorama

Mit einer Minderung des Steuersatzes i.J. 1998 für Anwaltssozietäten (von 40% auf 25%) kam es zu einigen Neugründungen, so dass es in Athen von zwölf (i.J. 2001) bis Ende 2004 die überschaubare Zahl von 50 Sozietäten wurde.

Eine erneute Gesetzesänderung (Präsidialdekret 81 / 2005) sorgt nun für weitere Belebung: Anfang März 2007 werden für ganz Griechenland über 150 Sozietäten gemeldet. Hintergrund ist, dass nun statt fünf lediglich zwei Rechtsanwälte als Gründungsmitglieder nötig sind und daß jetzt auch eine Filiale im Ausland möglich ist.

image_praesidialverordnung_81_2005

Kritisch vermerkt wurde, dass auch nach den neuen Vorschriften keine überörtliche Sozietät innerhalb Griechenlands erlaubt ist, also eine Kanzleifiliale in einer Stadt außerhalb des Sitzes der Sozietät weiterhin nicht möglich ist. Auch ist eine Beteiligung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern (oder Juristischen Personen) nicht möglich, wenn sie keine Anwälte sind.
   
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